Phoenix Kapitaldienst GmbH

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Vermittler verurteilt
Das Landgericht München I hat einem geschädigten Anleger des insolventen Finanzdienstleisters Phoenix Kapitaldienst 25.000,00 Euro Schadensersatz plus Zinsen zugesprochen (Az. 29 O 12869/05).
Zur Zahlung wurde ein Vermittler verurteilt. Das Gericht hob hervor, dass er nicht auf Warnhinweise in Anlegermagazinen hingewiesen hatte. Dieses erste Urteil im Fall Phoenix ist rechtskräftig. Die Münchner Kanzlei Marzillier + Dr. Meier, die den Geschädigten vertreten hat, kündigte weitere Klagen an, unter anderem gegen den Phoenix-Wirtschaftsprüfer.

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Gelockt von trügerischer Sicherheit
Die 1977 von Dieter Breitkreuz gegründete Firma war sehr früh im Bereich der Alternativen Investments tätig. Ab 1992 bot sie das Phoenix Managed Account an.
Das Konto, auf das die Gelder eingezahlt worden sind, wies keine Trennung zwischen Vermögenswerten der GmbH und Kundengeldern auf, erläutert Rechtsanwalt Werner Meier.
Im Oktober 1997 hat der Gesetzgeber im Wertpapierhandelsgesetz klargestellt, dass derartige Omnibuskonten illegal sind, falls keine Treuhandunterkonten gebildet werden.
Anfang 2000 ordnete die Finanzaufsicht an, dass Phoenix den praktizierten Handel des Managed Accounts über das illegale Omnibus-Konto einstellen müsste, so Meier.
2002 bekräftigte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Verbotsanordnung der Finanzaufsicht richtig war.

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Die auf Kapitalmarktfragen spezialisierte Münchner Kanzlei Marzillier & Dr. Meier kann mit erfreulichen Anlegerurteilen gegen Firmen aufwarten, die im Graumarktreport erwähnt wurden. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt wurde verpflichtet, einem Kunden mehr als 76.000,00 Mark Schadensersatz zu zahlen. Er wurde, so die Richter, nicht hinreichend über die Risiken der abgeschlossenen Warentermingeschäfte informiert.

Finanztest

Phoenix Kapitaldienst GmbH
Finanztest sind allein fünf Kunden namentlich bekannt, die sich von Phoenix abgezockt fühlen.
Weitere Geschädigte werden von der Kanzlei Marzillier und Dr. Meier in München vertreten.

RWG AG

Besuch von der Staatsanwaltschaft
Mit Begriffen wie realwertgesicherte Aktien wird über das bei jeder Aktie vorliegende Risiko getäuscht, so die auf Kapitalanlagerecht und Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei Marzillier und Dr. Meier.

Südwest Finanz AG

Anlageschutzbrief

Geschädigte Anleger bekommen Geld zurück
Es konnte die Kanzlei Marzillier und Dr. Meier aus München für geschädigte Anleger Vergleiche abschließen, in dem sich die Südwest Finanz verpflichtete, die Beteiligungsverträge sofort zu beenden und die Einlagen zurückzuzahlen.

Anmerkung:
Es handelt sich nicht um die gesamten Einlagen, sondern um substantielle Teile der Einlagen.

MAN Financial Ltd.

Man Financial Ltd., vormals ED & F Man.
Vier Investoren verklagten über die Münchner Anwaltskanzlei Marzillier & Dr. Meier das Brokerhaus Man Financial Ltd., vormals ED & F Man.
Das Landgericht Kleve verurteilte Man erstinstanzlich zum Ersatz des Schadens.
Das Urteil ist ein Durchbruch: Damit kommt nicht nur ein häufig insolventer Vermittler, sondern auch ein finanzkräftiges Brokerhaus als Beklagter in Betracht.

Becker & Kronast

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Teures Zocken
Saftige Gebühren verlangt die in Düsseldorf ansässige Becker & Kronast Finanzdienstleistungen GmbH.
Dass bei derartig hohen Gebühren Gewinne nahezu unmöglich sind, bekamen berreits einige Anleger zu spüren.
Die Münchner Anwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier vertritt geschädigte Investoren.

Deutsche System Lotto

Der Traum vom Lottoglück dürfte für die Mitspieler in Initiatoren der Dt. System Lotto vorbei sein:
Die Geschäftsführer sind verhaftet, die Lottospieler um ihr Geld geprellt. Wer sein Geld zurückholen will, muß vor Gericht.
Erste Klagen sind schon in der Vorbereitung. RA Werner A. Meier aus München plant über den Weg der subj. Klagehäufung eine Art Sammelklage gegen System Lotto.

Comroad

Focus, Ausgabe 08. Dezember 2003

Chance für Geschädigte
Betrogene Aktionäre der Comroad AG haben wieder Grund zur Hoffnung: Ein von der Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier erwirktes Ureil vor dem LG Frankfurt bestätigt, daß Ansprüche noch nicht verjährt sind.
Zudem erhielten die Mandanten Entschädigung für ihre Verluste aus Käufen bis zur Aufdeckung des Betrugs im Februar 2002 – und damit nicht nur, wie laut Börsengesetz üblich, für Käufe bis sechs Monate nach Börsengang.

Focus, Ausgabe 10. März 2003

Erfolg… für ehemalige Comroad-Aktionäre.
Geschädigte Anleger konnten vor dem Oberlandesgericht Frankfurt geltend machen, dass der ehemalige Comroad-Chef Bodo Schnabel Geschäfte fingierte.
Die von der auf Anlegerschutz spezialisierten Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier erstrittene Entscheidung berechtigt nun zum Zugriff auf Vermögen, das zuvor von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden war.

Financial Times Deutschland, 19. April 2002

Verdrossenheit statt Vertrauen
Enron, Comroad, Merrill Lynch – die Skandale reißen nicht ab.
Experten sprechen bereits von Kapitalmarktverdrossenheit. Was Anleger tun können.

RA Werner Amadeus Meier, Spezialist für Kapitalanlagerecht, sieht reichlich Nachholbedarf:
Die Ansprüche gegen einzelne Personen müssen verbessert werden, sodass Vorstände nicht ihr Unternehmen gewissermaßen als Schutzwall gegenüber den Ansprüchen der Geschädigten missbrauchen können.
Zudem seien die Bußgelder viel zu gering; aufgedeckte Betrügereien könnten sich damit sogar noch rechnen.

Bio Block Kraft GmbH und Sunrise Energy GmbH

Die Bio Block Kraft GmbH und die Sunrise Energy GmbH werden von Herrn Andreas Brandl vertreten und sind Teil des sogenannten „Neckermann“-Komplexes.

Zahlreiche Anleger gewährten den Gesellschaften sogenannte Nachrangdarlehen.
Das Geld der Anleger sollte von der Bio Block Kraft GmbH u. a. in Blockheizkraftwerke investiert werden. Die Sunrise Energy GmbH versprach, das Geld in Solaranlagen oder andere Kraftwerke im Bereich erneuerbarer Energien zu investieren.

Zum Leidwesen der Anleger blieben die vereinbarten Zinszahlungen und Darlehensrückzahlungen nahezu sämtlich aus.
In der umfassenden Wirtschaftsstrafsache laufen derzeit noch die Ermittlungen.

Die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner macht derzeit zivilrechtliche Ansprüche zahlreicher Anleger gegenüber den Gesellschaften geltend.

Für Fragen steht Frau RAin Roeder-Bussink zur Verfügung.

Klageerhebung gegen Deutsche Börse AG aufgrund fehlerhaft Listung von (Un-)Wertpapieren

Die Kanzlei macht für über 100 Mandanten Schadenersatz gegen die Deutsche Börse AG aufgrund der missbräuchlichen Notierungsaufnahme der Trig Social Media AB geltend

Die Deutsche Börse AG hat diese (Un-)Wertpapiere zur Notiz am General Standard zugelassen, obwohl diese Gesellschaft lediglich ein Kapital von ca. 70.000 Euro und nahezu keinen Umsatz aufwies und auch nahezu keine Kunden hatte.

Gleichwohl verstand sich die Börse dazu, Papiere im Nennwert von 0,0002 Euro zur Erstnotiz von über 3,00 Euro zuzulassen.
Das ist das 15.000-fache des Nennwerts und ergibt eine Marktkapitalisierung von 1.100.000.000 Euro.

Die BAFin führt in Ihrem Untersuchungsbericht denn auch aus, dass die Deutsche Börse AG,

den Verdächtigen bei der Notierungsaufnahme eine große Bühne

bot.

Es wundert nicht, dass die BAFin erkennt,

dass der gesamte Börsengang inklusive Wertpapierprospekt nicht auf einer belastbaren Bewertungsgrundlage beruhte.

Eigene Mitarbeiter der Deutsche Börse AG notierten auf den Prospekt

„Oh je!“ [bezüglich Einreichung des Jahresberichts 2012]
„Oh je, oh je!“ [bezüglich der Steuer- und Abgabenpflichtigkeit 2013]
„oh jemine!“

Gleichwohl sah sich die Deutsche Börse AG nicht gehindert, Hilfestellung zu geben, dass Anleger mit diesen Papieren betrogen werden.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt bereits.

Die Deutsche Börse AG hat sich vor dem Landgericht Düsseldorf zu verantworten.

Weitere Verfahren, die andere Aktien betreffen, sind in der Vorbereitung.

Gute Aussichten für Mandanten im LKW-Kartell

Die Kanzlei MMG macht Ansprüche gegen Beteiligte des LKW-Kartells geltend

Sie vertritt zahlreiche Erwerber von LKW, die zwischen 1997 und 2011 ein Fahrzeug von Daimler, Iveco, DAF, MAN, Volvo/Renault oder Scania gekauft haben; die Erwerber haben Anspruch auf Schadenersatz.

Am 19.07.2016 hat die EU-Kommission festgestellt, dass die LKW-Hersteller illegale Preisabsprachen zu Lasten ihrer Kunden getroffen haben und hat eine Rekordbuße von 2,93 Milliarden Euro verhängt.
Dadurch, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass die betroffenen Fahrzeughersteller ein illegales Kartell gebildet haben, ergeben sich für deren Kunden Ansprüche.
Wer im fraglichen Zeitraum einen LKW über 6 Tonnen gekauft oder geleast hat, dem stehen zwischen 10 und 20% des Kaufpreises bzw. der gezahlten Leasingraten zu.
Wir arbeiten in diesem Bereich mit inländischen und ausländischen Partnern zusammen.