Die Kanzlei macht für über 100 Mandanten Schadenersatz gegen die Deutsche Börse AG aufgrund der missbräuchlichen Notierungsaufnahme der Trig Social Media AB geltend
Die Deutsche Börse AG hat diese (Un-)Wertpapiere zur Notiz am General Standard zugelassen, obwohl diese Gesellschaft lediglich ein Kapital von ca. 70.000 Euro und nahezu keinen Umsatz aufwies und auch nahezu keine Kunden hatte.
Gleichwohl verstand sich die Börse dazu, Papiere im Nennwert von 0,0002 Euro zur Erstnotiz von über 3,00 Euro zuzulassen.
Das ist das 15.000-fache des Nennwerts und ergibt eine Marktkapitalisierung von 1.100.000.000 Euro.
Die BAFin führt in Ihrem Untersuchungsbericht denn auch aus, dass die Deutsche Börse AG,
den Verdächtigen bei der Notierungsaufnahme eine große Bühne
bot.
Es wundert nicht, dass die BAFin erkennt,
dass der gesamte Börsengang inklusive Wertpapierprospekt nicht auf einer belastbaren Bewertungsgrundlage beruhte.
Eigene Mitarbeiter der Deutsche Börse AG notierten auf den Prospekt
„Oh je!“ [bezüglich Einreichung des Jahresberichts 2012]
„Oh je, oh je!“ [bezüglich der Steuer- und Abgabenpflichtigkeit 2013]
„oh jemine!“
Gleichwohl sah sich die Deutsche Börse AG nicht gehindert, Hilfestellung zu geben, dass Anleger mit diesen Papieren betrogen werden.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt bereits.
Die Deutsche Börse AG hat sich vor dem Landgericht Düsseldorf zu verantworten.
Weitere Verfahren, die andere Aktien betreffen, sind in der Vorbereitung.
Phoenix Kapitaldienst GmbH
in PresseBörse-Online
Börse Online
Börse Online
Finanztest
RWG AG
in PresseBesuch von der Staatsanwaltschaft
Mit Begriffen wie realwertgesicherte Aktien wird über das bei jeder Aktie vorliegende Risiko getäuscht, so die auf Kapitalanlagerecht und Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei Marzillier und Dr. Meier.
Südwest Finanz AG
in PresseAnlageschutzbrief
Geschädigte Anleger bekommen Geld zurück
Es konnte die Kanzlei Marzillier und Dr. Meier aus München für geschädigte Anleger Vergleiche abschließen, in dem sich die Südwest Finanz verpflichtete, die Beteiligungsverträge sofort zu beenden und die Einlagen zurückzuzahlen.
Anmerkung:
Es handelt sich nicht um die gesamten Einlagen, sondern um substantielle Teile der Einlagen.
MAN Financial Ltd.
in PresseMan Financial Ltd., vormals ED & F Man.
Vier Investoren verklagten über die Münchner Anwaltskanzlei Marzillier & Dr. Meier das Brokerhaus Man Financial Ltd., vormals ED & F Man.
Das Landgericht Kleve verurteilte Man erstinstanzlich zum Ersatz des Schadens.
Das Urteil ist ein Durchbruch: Damit kommt nicht nur ein häufig insolventer Vermittler, sondern auch ein finanzkräftiges Brokerhaus als Beklagter in Betracht.
Becker & Kronast
in PresseBörse Online
Deutsche System Lotto
in PresseDer Traum vom Lottoglück dürfte für die Mitspieler in Initiatoren der Dt. System Lotto vorbei sein:
Die Geschäftsführer sind verhaftet, die Lottospieler um ihr Geld geprellt. Wer sein Geld zurückholen will, muß vor Gericht.
Erste Klagen sind schon in der Vorbereitung. RA Werner A. Meier aus München plant über den Weg der subj. Klagehäufung eine Art Sammelklage gegen System Lotto.
Comroad
in PresseFocus, Ausgabe 08. Dezember 2003
Focus, Ausgabe 10. März 2003
Financial Times Deutschland, 19. April 2002
Bio Block Kraft GmbH und Sunrise Energy GmbH
in AktuellDie Bio Block Kraft GmbH und die Sunrise Energy GmbH werden von Herrn Andreas Brandl vertreten und sind Teil des sogenannten „Neckermann“-Komplexes.
Zahlreiche Anleger gewährten den Gesellschaften sogenannte Nachrangdarlehen.
Das Geld der Anleger sollte von der Bio Block Kraft GmbH u. a. in Blockheizkraftwerke investiert werden. Die Sunrise Energy GmbH versprach, das Geld in Solaranlagen oder andere Kraftwerke im Bereich erneuerbarer Energien zu investieren.
Zum Leidwesen der Anleger blieben die vereinbarten Zinszahlungen und Darlehensrückzahlungen nahezu sämtlich aus.
In der umfassenden Wirtschaftsstrafsache laufen derzeit noch die Ermittlungen.
Die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner macht derzeit zivilrechtliche Ansprüche zahlreicher Anleger gegenüber den Gesellschaften geltend.
Für Fragen steht Frau RAin Roeder-Bussink zur Verfügung.
Klageerhebung gegen Deutsche Börse AG aufgrund fehlerhaft Listung von (Un-)Wertpapieren
in Aktuell, SchadenersatzverfahrenDie Kanzlei macht für über 100 Mandanten Schadenersatz gegen die Deutsche Börse AG aufgrund der missbräuchlichen Notierungsaufnahme der Trig Social Media AB geltend
Die Deutsche Börse AG hat diese (Un-)Wertpapiere zur Notiz am General Standard zugelassen, obwohl diese Gesellschaft lediglich ein Kapital von ca. 70.000 Euro und nahezu keinen Umsatz aufwies und auch nahezu keine Kunden hatte.
Gleichwohl verstand sich die Börse dazu, Papiere im Nennwert von 0,0002 Euro zur Erstnotiz von über 3,00 Euro zuzulassen.
Das ist das 15.000-fache des Nennwerts und ergibt eine Marktkapitalisierung von 1.100.000.000 Euro.
Die BAFin führt in Ihrem Untersuchungsbericht denn auch aus, dass die Deutsche Börse AG,
bot.
Es wundert nicht, dass die BAFin erkennt,
Eigene Mitarbeiter der Deutsche Börse AG notierten auf den Prospekt
„Oh je!“ [bezüglich Einreichung des Jahresberichts 2012]
„Oh je, oh je!“ [bezüglich der Steuer- und Abgabenpflichtigkeit 2013]
„oh jemine!“
Gleichwohl sah sich die Deutsche Börse AG nicht gehindert, Hilfestellung zu geben, dass Anleger mit diesen Papieren betrogen werden.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt bereits.
Die Deutsche Börse AG hat sich vor dem Landgericht Düsseldorf zu verantworten.
Weitere Verfahren, die andere Aktien betreffen, sind in der Vorbereitung.
Gute Aussichten für Mandanten im LKW-Kartell
in Aktuell, illegale Preisabsprachen, SchadenersatzverfahrenDie Kanzlei MMG macht Ansprüche gegen Beteiligte des LKW-Kartells geltend
Sie vertritt zahlreiche Erwerber von LKW, die zwischen 1997 und 2011 ein Fahrzeug von Daimler, Iveco, DAF, MAN, Volvo/Renault oder Scania gekauft haben; die Erwerber haben Anspruch auf Schadenersatz.
Am 19.07.2016 hat die EU-Kommission festgestellt, dass die LKW-Hersteller illegale Preisabsprachen zu Lasten ihrer Kunden getroffen haben und hat eine Rekordbuße von 2,93 Milliarden Euro verhängt.
Dadurch, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass die betroffenen Fahrzeughersteller ein illegales Kartell gebildet haben, ergeben sich für deren Kunden Ansprüche.
Wer im fraglichen Zeitraum einen LKW über 6 Tonnen gekauft oder geleast hat, dem stehen zwischen 10 und 20% des Kaufpreises bzw. der gezahlten Leasingraten zu.
Wir arbeiten in diesem Bereich mit inländischen und ausländischen Partnern zusammen.