Lebensversicherung fehlerhaft abgerechnet? Wir helfen Ihnen!
Gerne unterstützen wir Sie auch in den Fällen, in denen Lebensversicherungen fehlerhaft abgerechnet wurden.
Schwerpunkt ist hierbei die Beratung und Vertretung bei sogenannten kapitalbildenden Lebensversicherungen. Hier kommt es nicht selten vor, dass diese widerrufen oder gekündigt wurden.
Die sodann von den Lebensversicherungen ausbezahlten Beträgen bleiben oft weit hinter den Erwartungen zurück.
Uns liegt die komplette Rechtsprechung der letzten Jahre zu diesem Thema vor, insbesondere natürlich auch die bahnbrechenden Entscheidungen vom 29.07.2015, Az. IV-ZR 384/14 und BGH-IV-ZR 513/14.
Wir arbeiten hier mit einem Sachverständigenbüro zusammen, das die Ihnen entstandenen Schäden rasch und kostengünstig ermittelt.
Interesse? Kontaktieren Sie uns hier.