Dieselskandal

Dieselskandal – die Kanzlei hilft Besitzern von Diesel-Pkw, Ansprüche durchzusetzen.

Halter von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche und Mercedes lassen derzeit viel Geld auf der Straße liegen. Der Grund: Viele von ihnen trauen sich nicht, gegen Deutschlands größten Autobauer vor Gericht zu ziehen und die ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Noch mehr wissen gar nicht, dass ihr Wagen auch betroffen ist. Die Kanzlei unterstützt Autofahrer, ihre Rechte im Abgasskandal durchzusetzen und an ihr Geld zu kommen.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 25. Mai 2020 zum VW-Abgasskandal ist der Weg für Schadenersatzforderungen tausender Dieselfahrer frei. Der Bundesgerichtshof geht zu Recht von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung durch den VW-Konzern aus. Das Verhalten des Wolfsburger Autobauers sei als „sittenwidrig zu qualifizieren“, der Konzern habe durch „bewusste Täuschung“ Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht. Dieses Vorgehen verstoße gegen „die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr“, so die Bundesrichter.

Dieselskandal – wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Gehören Sie auch zu den Geschädigten im sogenannten „Dieselskandal“?

Wie Sie sicher den Medien entnommen haben (zuletzt durch Berichte über die Klage im Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig) haben diverse deutsche Automobilhersteller im Zeitraum von 2007 bis 2015 in PKW-Dieselfahrzeuge eine „Schummelsoftware“ eingebaut. Über viele Jahre hinweg wurde in die Abgasanlage von Dieselmotoren eine Software eingebaut, die auf dem Prüfstand einen geringeren Schadstoffausstoß vortäuschte als im tatsächlichen Fahrbetrieb auf der Straße tatsächlich gegeben war. In die Irre geführt wurde auf diese Weise zunächst das Kraftfahrtbundesamt KBA und dann der Erwerber eines Diesel-PKW.

Vom Dieselskandal betroffen? Dann steht Ihnen möglicherweise Schadensersatz zu bis zur Höhe des Kaufpreises, den Sie für Ihr Auto bezahlt haben.

Damit stehen Ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche bis zur Höhe des Kaufpreises, den Sie für Ihr Auto bezahlt haben, zu. Betroffen sind insbesondere Autos, die mit einem 1.2 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI Motor ausgestattet sind, aber auch andere.

Zwischenzeitlich haben zahlreiche Landgerichte und etliche Oberlandesgerichte den Schadensersatzklagen der geschädigten Dieselfahrer statt gegeben.

Mit dieser für Sie günstigen Rechtsprechung und unserer langjährigen Prozeßerfahrung unterstützen wir Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erläutern Ihnen dann, welche Unterlagen und Informationen wir zur Führung eines Verfahrens benötigen.