Phoenix Kapitaldienst GmbH

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Vermittler verurteilt
Das Landgericht München I hat einem geschädigten Anleger des insolventen Finanzdienstleisters Phoenix Kapitaldienst 25.000,00 Euro Schadensersatz plus Zinsen zugesprochen (Az. 29 O 12869/05).
Zur Zahlung wurde ein Vermittler verurteilt. Das Gericht hob hervor, dass er nicht auf Warnhinweise in Anlegermagazinen hingewiesen hatte. Dieses erste Urteil im Fall Phoenix ist rechtskräftig. Die Münchner Kanzlei Marzillier + Dr. Meier, die den Geschädigten vertreten hat, kündigte weitere Klagen an, unter anderem gegen den Phoenix-Wirtschaftsprüfer.

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Gelockt von trügerischer Sicherheit
Die 1977 von Dieter Breitkreuz gegründete Firma war sehr früh im Bereich der Alternativen Investments tätig. Ab 1992 bot sie das Phoenix Managed Account an.
Das Konto, auf das die Gelder eingezahlt worden sind, wies keine Trennung zwischen Vermögenswerten der GmbH und Kundengeldern auf, erläutert Rechtsanwalt Werner Meier.
Im Oktober 1997 hat der Gesetzgeber im Wertpapierhandelsgesetz klargestellt, dass derartige Omnibuskonten illegal sind, falls keine Treuhandunterkonten gebildet werden.
Anfang 2000 ordnete die Finanzaufsicht an, dass Phoenix den praktizierten Handel des Managed Accounts über das illegale Omnibus-Konto einstellen müsste, so Meier.
2002 bekräftigte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Verbotsanordnung der Finanzaufsicht richtig war.

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Die auf Kapitalmarktfragen spezialisierte Münchner Kanzlei Marzillier & Dr. Meier kann mit erfreulichen Anlegerurteilen gegen Firmen aufwarten, die im Graumarktreport erwähnt wurden. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt wurde verpflichtet, einem Kunden mehr als 76.000,00 Mark Schadensersatz zu zahlen. Er wurde, so die Richter, nicht hinreichend über die Risiken der abgeschlossenen Warentermingeschäfte informiert.

Finanztest

Phoenix Kapitaldienst GmbH
Finanztest sind allein fünf Kunden namentlich bekannt, die sich von Phoenix abgezockt fühlen.
Weitere Geschädigte werden von der Kanzlei Marzillier und Dr. Meier in München vertreten.