Plenum Investments AG und Liechtensteinische Landesbank Schadenersatz

Zwei Anleger, die den Plenum Focus Hedge 125 gezeichnet haben, erhielten vom Oberlandesgericht München vollständigen Schadenersatz zugesprochen, Az. 5 U 4255/09 und Az. 5 U 4254/09.

Die Verurteilungen beruhen auf Unerlaubter Handlung wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz, § 823 Abs. 2 BGB, § 32 KWG.
Auch die beteiligten Banken wie etwa die Liechtensteinische Landesbank wurden verurteilt.
Die Nichtzulassungsbeschwerden der Beklagten zum VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatten keinen Erfolg.

Invest Energy Holding: Hoffnung für Anleger

Anleger der Invest Energy Holding AG dürfen Hoffnung schöpfen. Nachdem die Schweizerische Finanzmarktaufsicht die Liquidation über das Unternehmen verfügt hat und Herrn RA Urs Lichtsteiner zur Durchführung derselben eingesetzt hat, ist es dem Liquidator mithilfe der hiesigen Kanzlei gelungen, vor dem Kammergericht Berlin zu obsiegen.
Der Geschäftsführer verstand sich dazu, sich für die Villa der Gesellschaft ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einzuräumen. Zu Unrecht, befand das Kammergericht.

Gegen den Geschäftsführer, Gerd Neuen, beginnt der Strafprozess im Jahr 2017.

Hauck & Aufhäuser: Kein Prospekt

Das Bankhaus Hauck und Aufhäuser, Luxemburg, ist ebenso wie die Gesellschaft für Börsenkommunikation auf Schadenersatz verklagt. Die Klage macht deliktische Tatbestände geltend.
Im Laufe des Prozesses konnte die Hauck und Aufhäuser für die Zulassung und Veröffentlichung des Wertpapierprospekts keinerlei Unterlagen beibringen.
Das Chaos hat ein erstaunliches Ausmaß. Der Prozess dauert an.

Wir werden vom Ergebnis berichten.

VW: Musterverfahren

Das Musterverfahren gegen die Volkswagen AG läuft vor dem Oberlandesgericht Braunschweig, dort 3. Zivilsenat.
Es trägt das Aktenzeichen 3 Kap 1/16.

Die Klagen der geschädigten Aktionäre wurden zum Landgericht Braunschweig eingereicht und diese nach Vorliegen der Voraussetzungen mittels Vorlagebeschluss vom 05. August 2016 zum Oberlandesgericht Braunschweig ausgesetzt, Aktenzeichen 5 OH 62/16.

Das Oberlandesgericht Braunschweig wird voraussichtlich im Laufe des ersten Quartal 2016 aus den gesamten Klägern einen Musterkläger benennen. Die Parteien können sich hierzu äußern.

Nach Auswahl des Musterklägers durch das Oberlandesgericht wird das Musterverfahren gemäß § 10 Abs. 1 KapMuG im Klageregister öffentlich bekannt gemacht.
Dieses kann von jedermann unentgeltlich im Internet eingesehen werden, bundesanzeiger.de

Wir werden weiter berichten.

SDK

Süddeutsche Zeitung

Ein Präzedenzfall
Unterdessen bereitet die SdK eine Schadensersatzklage gegen die beiden Ex-Vorstände vor, sie soll in den nächsten Wochen beim Landgericht Augsburg eingereicht werden, andere Klagen sind bereits anhängig. Die Umstände lassen auf Vorsatz schließen, die Vorstände wussten, was sie taten, erläutert Rechtsanwalt Dr. Werner A. Meier von der Münchner Anwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier, der für die SdK gut 100 betroffene Anleger vertritt.

Er spricht von bewusster Irreführung der Kleinanleger und schätzt daher die Erfolgschancen einer Klage relativ hoch ein. Sollte der Prozeß zum Erfolg führen, wäre dies nach seinen Angaben ein Präzedenzfall in Deutschland. Harlos und Häfele müssten den Schaden, der den Anlegern durch die nahezu wertlos gewordenen Aktien entstand, aus ihrem Privatvermögen, das auf dreistellige Millionenbeträge geschätzt wird, wieder gut machen.

Metabox

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Klage gegen Metabox

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), München, hat beim LG Frankfurt Schadensersatzklage gegen die Metabox AG, Hildesheim, eingereicht.
Begründet wird die Klage mit verschiedenen inhaltlich falschen Ad-hoc-Meldungen, die Metabox zwischen April und November 2000 herausgegeben habe.

Die Welt

Metabox drohen Sammelklagen

Schutzgemeinschaft stellt Strafanzeige, Kleinaktionäre reichen Zivilklage ein Dem Multimedia-Unternehmen Metabox drohen Sammelklagen auf Schadensersatz und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre hat die Münchner Anwaltskanzlei Marzillier und Meier beauftragt, Strafanzeige gegen die Führungsmannschaft von Metabox zu stellen. Es besteht der Verdacht auf unrichtige Darstellung, Kursbetrug und verbotenen Insiderhandel begründete Rechtsanwalt Werner Meier den Gang zur Staatsanwaltschaft Frankfurt.
Die Schutzgemeinschaft habe zudem die Kanzlei Marzillier und Meier, München, mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt.

Göttler Finanz AG

Börse Online

Göttler Finanz AG, Phoenix, Euro Pacific

Anlegerklagen
Die auf Kapitalmarktfragen spezialisierte Münchner Kanzlei Marzillier & Dr. Meier kann mit erfreulichen Anlegerurteilen gegen Firmen aufwarten, die im Graumarktreport erwähnt wurden. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt wurde verpflichtet, einem Kunden mehr als 76.000,00 Mark Schadensersatz zu zahlen.
Er wurde, so die Richter, nicht hinreichend über die Risiken der abgeschlossenen Warentermingeschäfte informiert.

Rund 250.000,00 Mark Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Optionsgeschäften muss die Göttler Finanz AG, Neukirchen-Vluyn, zahlen.
Vollen Schadensersatz wurde einem Anleger der Euro Pacific GmbH & CoKG, Düsseldorf, vom Landgericht Düsseldorf zugesprochen.
Die Firma hatte sich auf den Verkauf wertloser kanadischer Penny Stocks und Reg-S-Aktien spezialisiert.

Securenta AG

Handelsblatt
RA Dr. Meier resümiert, die Göttinger Gruppe spiele auf Zeit, um Anleger abzuschrecken.

Finanztest
Zusagen nicht eingehalten
Die Securenta AG, ein Unternehmen der Göttinger Gruppe (GG), hält sich nicht an ihre Zahlungszusagen. Rechtsanwalt Frank Marzillier aus München hat die Securenta deshalb verklagt.
In zwei Fällen ist die Gesellschaft inzwischen zur Zahlung verurteilt worden.

Deutsche Telekom

Bams

Deutsche Telekom-Klage

Nach dem Absturz der Telekom-Aktie kämpfen immer mehr enttäuschte Anleger um Schadensersatz Der Münchner Anwalt Dr. Werner A. Meier vertritt über 100 Telekom-Aktionäre, die sich betrogen fühlen. Die meisten haben zwar nur einige tausend Euro verloren. Doch bei vielen ist das alles, was sie gespart haben. Der Prospekt für die Börsenzulassung der Telekom ist unvollständig.
Wenn Angaben fehlen, sind die Aktionäre berechtigt, ihre Anteilscheine zurückzugeben.

Finanztest

Deutsche Telekom
Für T-Aktionäre, die auf Prospekthaftung klagen wollen, sind zwei Fristen wichtig. Erstens müssen sie innerhalb der ersten drei Jahre nach Erscheinen des Emissionsprospekts einen möglichen Fehler finden. Zweitens müssen sie dann innerhalb von sechs Monaten klagen. Entscheidend ist nun, ob die Richter die Ad-hoc-Meldung der Telekom vom Februar 2001 als Kenntnis eine Prospektfehlers werten oder nicht. Dem Wortlaut hat die Telekom in der Meldung lediglich eine „Wertberichtigung ihrer Immobilien“ zugegeben. „Für mich ist das erst ein Verdacht“, sagt der RA Dr. Werner A. Meier, der zahlreiche T-Aktionäre der Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK) vertritt.

Infomatec

F.A.Z.

Klage auf Schadenersatz
Vor dem Landgericht Augsburg hat am Freitag ein weiterer Zivilprozess von fast 200 Kleinanlegern des Software-Unternehmens Infomatec gegen zwei frühere Vorstände der Firma wegen angeblich falscher Pflichtmitteilungen begonnen. Die Aktionäre fordern von den beiden Exmanangern Gerhard Harlos und Alexander Häfele Schadensersatz für die Kursverluste, die sie durch den Kauf der Aktien auf Grund der Mitteilungen erlitten haben wollen. Eine Entscheidung wird Ende September erwartet.

Süddeutsche Zeitung

Infomatec-Anleger fordern Schadenersatz
Augsburg/München- Im Namen zahlreicher Anleger hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) eine Schadenersatzklage gegen das Softwareunternehmen Infomatec eingereicht. Die Klage sei am Donnerstag beim Augsburger Landgericht eingegangen, sagte eine Sprecherin der beauftragten Münchener Rechtsanwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier am Freitag.
Der zuständige Rechtsanwalt Dr. Werner A. Meier will nach eigenen Angaben rund fünf Millionen DM Schadenersatz für seine Mandanten gewinnen. Nach mehrfachen Korrekturen der Umsatz- und Gewinnprognosen war der Kurts der Infomatec-Aktie im vergangenen Jahr von einem Höchststand bei 52 Euro auf teilweise unter zwei Euro gerutscht.
Seit Mitte November sitzen die beiden Gründer der Infomatec AG (Gersthofen), Gerhard Harlos und Alexander Häfele, in Untersuchungshaft. Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft ihnen Kursbetrug, verbotene Insider-Geschäfte und falsche Darstellung der Unternehmensverhältnisse vor.
Hierzu auch: Beitrag in Bayern 5 vom 23.12.2000 unter http://cinema.gmd.de:6666/b5/archiv Bitte eingeben: 23.12.2000, 13.20 Uhr

Focus Money

Die Infomatec-Aktie dürfte weiter unter Druck geraten. Ist die Schutzvereinigung der Kleinaktionäre (SdK) mit ihrer Klage erfolgreich, droht der Zwangsverkauf von Aktien der Ex-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele. Geschädigte Anleger können sich bei der Anwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier (Tel.: 0 89/47 70 22) melden.