Adler Group S. A. und Konzerngesellschaften

Adler Group S. A. und Konzerngesellschaften

Am 29. April 2022 gab die Adler Group S.A. bekannt, der Abschlussprüfer verweigere das Testat. Als Grund hierfür wurde angegeben, dem Prüfer seien viele Emails und andere Informationen vorenthalten worden. Der Verdacht, es könnten Geschäfte mit nahestehenden Personen nicht geprüft werden, ist damit erhärtet. Dieser bestand bereits seit Bekanntwerden der Erkenntnisse aus der Sonderuntersuchung.

Aktionäre, Anleihegläubigern und Erwerbern von Derivaten werden daher Ansprüche zustehen. Die Kanzlei wird diese geltend machen. Ein renommierter Prozessfinanzierer stellt seine Finanzkraft zur Durchsetzung gegen Erfolgsbeteiligung zur Verfügung.

Dieselskandal

Dieselskandal – die Kanzlei hilft Besitzern von Diesel-Pkw, Ansprüche durchzusetzen.

Halter von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche und Mercedes lassen derzeit viel Geld auf der Straße liegen. Der Grund: Viele von ihnen trauen sich nicht, gegen Deutschlands größten Autobauer vor Gericht zu ziehen und die ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Noch mehr wissen gar nicht, dass ihr Wagen auch betroffen ist. Die Kanzlei unterstützt Autofahrer, ihre Rechte im Abgasskandal durchzusetzen und an ihr Geld zu kommen.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 25. Mai 2020 zum VW-Abgasskandal ist der Weg für Schadenersatzforderungen tausender Dieselfahrer frei. Der Bundesgerichtshof geht zu Recht von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung durch den VW-Konzern aus. Das Verhalten des Wolfsburger Autobauers sei als „sittenwidrig zu qualifizieren“, der Konzern habe durch „bewusste Täuschung“ Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht. Dieses Vorgehen verstoße gegen „die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr“, so die Bundesrichter.

Prozessfinanziertes Vorgehen gegen Bayer AG

Wir vertreten viele Mandanten in diesem Komplex und können eine Prozessfinanzierung für das Vorgehen anbieten.

Nachdem das LG Köln, Az. 22 O 251/20, mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 den Weg für ein Musterverfahren nach dem KapMuG eröffnet hat, ist nunmehr endlich der Weg frei, die Schäden, die aus der Übernahme von Monsanto entstanden, zielführend gerichtlich geltend zu machen.

Anleger, die von 2016 bis 2019 bei der Bayer AG investiert haben, sei dies in Aktien, Schuldverschreibungen oder Derivate, sollten sich dem Musterverfahren nach dem KapMuG anschließen, für das das LG Köln mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 den Weg freigemacht hat.

Gegenstand sind die falschen bzw. unvollständigen Kapitalmarktinformation, die Bayer im Zusammenhang mit der Übernahme von Monsanto veröffentlichte bzw. unterließ, dies zu tun.

Es wird nunmehr das übergeordnete Gericht, hier das Oberlandesgericht Köln, ein Verfahren durchführen. Inhalt des Verfahrens ist, ob Bayer pflichtwidrig nicht über Risiken informiert hat.
Ist dies der Fall, sind die Verluste vollständig zu ersetzen.

Interview mit Dr. Meier im nebenwerte-magazin.com zum Thema Bayer (16.12.2021)

Interview mit Dr. Meier im nebenwerte-magazin.com zum Thema Bayer (19.12.2021)

LKW-Kartell – Daimler

Mit Dutzenden Klagen machen Hunderte Transportunternehmen Schadensersatzforderungen gegenüber Daimler und weitere Kartellanten gelten.

Die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner RechtsanwaltsGmbH hat seit 2017 verjährungsbedrohte Ansprüche für über 2.000 Transportunternehmen und Kommunen aus 30 Staaten rechtshängig gemacht.

Im Jahr 2022 werden weitere Klagen folgen.

Sachverhalt zum LKW-Kartell:

Die EU-Kommission verhängte gegen sechs Kartellanten Bußgelder in Höhe von insgesamt gut 3,8 Milliarden Euro für die Kartellverstöße ab 1997.

Allein die Daimler AG musste mehr als eine Milliarde Euro entrichten.
Die verbotenen Absprachen beinhalteten die Anhebung der Bruttolistenpreise und den Zeitplan für die Einführung neuer Emissionssenkungstechnik und Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die Kunden.

Aufgrund der bindenden Wirkung des Bescheids sind die Aussichten auf Schadenersatz für die Geschädigten günstig.

Wir werden über den Sachstand in unserem Verfahren und über Verfahren anderer Beteiligter unterrichtet halten.

09. Februar 2022 WM

Prozessfinanziertes Vorgehen gegen Wirecard et al.

Prozessfinanziertes Vorgehen gegen Wirecard et al. Wir vertreten Mandanten in diesem Komplex. Hierfür steht ein Prozessfinanzierer zur Verfügung, der die kostenfreie Durchführung
eines Verfahrens ermöglicht

4 XP & Skyfx etc

Vor dem Tribunal de Grande Instance de Paris, 75001 Paris läuft das Strafverfahren gegen eine Reihe von Tätern dieser beiden – und noch anderer – Gesellschaften.

Mit den Ermittlungen befasst ist Frau Ermittlungsrichterin Buresi.

Die Briefkastengesellschaften auf den British Virgin Islands akquirierten per Telefon in Deutschland und etlichen anderen Ländern. Ein gewisser Schwerpunkt des Verfahren ist in Paris zu verorten. Aus diesem Grunde ist die Justiz in Frankreich federführend befasst.

Diese ergriff bereits umfangreich Maßnahmen und ließ die Täter gegen Auflagen wie Kautionsstellung u.a. zunächst auf freiem Fuß.

4XP etc. hat Kunden sowohl über Finanzvermittler in Deutschland als auch über eine deutschsprachige Website www.4xp.com/de für das Forex Trading angeworben.

In Deutschland verfügten die Täter nicht einmal über eine Erlaubnis. Es fehlte bereits an ganz grundlegenden Erfordernissen.

Die Forderungen aller unserer Mandanten in Sachen 4 XP haben wir bereits fristgemäß und ordnungsgemäß beim Gericht in Paris geltend gemacht und als Zivilpartei registrieren lassen.
Wir werden unsere Mandanten in den mündlichen Verhandlungen vertreten.

München, 09. Oktober 2017

Lebensversicherung fehlerhaft abgerechnet? Wir helfen Ihnen!

Gerne unterstützen wir Sie auch in den Fällen, in denen Lebensversicherungen fehlerhaft abgerechnet wurden.

Schwerpunkt ist hierbei die Beratung und Vertretung bei sogenannten kapitalbildenden Lebensversicherungen. Hier kommt es nicht selten vor, dass diese widerrufen oder gekündigt wurden.
Die sodann von den Lebensversicherungen ausbezahlten Beträgen bleiben oft weit hinter den Erwartungen zurück.

Uns liegt die komplette Rechtsprechung der letzten Jahre zu diesem Thema vor, insbesondere natürlich auch die bahnbrechenden Entscheidungen vom 29.07.2015, Az. IV-ZR 384/14 und BGH-IV-ZR 513/14.

Wir arbeiten hier mit einem Sachverständigenbüro zusammen, das die Ihnen entstandenen Schäden rasch und kostengünstig ermittelt.

Interesse? Kontaktieren Sie uns hier.

Inhaber von Sparbüchern und sonstigen Sparanlagen

Gehören Sie auch zu denjenigen, denen seitens ihrer Bank kürzlich die Sparverträge gekündigt wurden?

Wir befassen uns seit Jahren mit bankrechtlichen Problemen sowie der dazu ergehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Gerne beraten und vertreten Sie zu allen Fragestellungen, die damit zusammen hängen und überprüfen, ob Ihre Ansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erläutern Ihnen dann, welche Unterlagen und Informationen wir zur Führung eines Verfahrens benötigen.

Medizinrecht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat rechtskräftig entschieden, dass die Kosten einer Lasik-Operation als medizinisch notwendig anzusehen und daher von der Privaten Krankenversicherung zu erstatten sind.

Pflanzenschutzkartell

Die Kanzlei hat bereits Klagen zum LG Dortmund, 8. Zivilkammer, ausgebracht und ist damit befasst, weitere Klagen einzureichen.