Einigung in Schadenersatzverfahren gegen US-Konzern

Zwei Dutzend Kläger, die von der hiesigen Kanzlei vertreten wurden, forderten Schadenersatz in Höhe einiger Millionen Euro von einem US-Konzern.
Hinsichtlich der rechtshängigen Forderungen kam es zu einer Einigung unter Wahrung der Vertraulichkeit hinsichtlich der Parteibezeichnung und Höhe der Zahlungen.

Schmalen Grat überschritten – DAB bank

BÖRSE ONLINE

SCHMALEN GRAT ÜBERSCHRITTEN

Selbst ein Onlinebroker, der seinen Kunden eigentlich nur eine Handelsplattform bietet, muss unter bestimmten Umständen wegen falscher Anlageberatung haften – etwa wenn allzu eifrige Telefonbetreuer Kunden Produkte aufschwatzen.

Die zahlreichen Telefonate mit dem Kundenbetreuer verfehlten ihre Wirkung nicht: Für einen mittleren sechsstelligen Betrag erwarb Manfred Schneider* Anfang 2007 zwei verschiedene Expresszertifikate über seinen Onlinebroker DAB bank.

Kann ein Onlinebroker, der laut Kontoeröffnungsunterlagen eigentlich nur Kundenaufträge ausführt, überhaupt wegen falscher Anlageberatung haften? Diese Frage hat nun das Landgericht München mit einem klaren Ja beantwortet (Az.: 27 O 3773/09); das Urteil ist rechtskräftig. Demnach kommt auch bei einem reinen Onlinebroker ein Beratungsvertrag mit seinem Kunden stillschweigend zustande, wenn dieser bei einer konkreten Anlageentscheidung die Hilfe seiner Bank in Anspruch nimmt und sich der Kundenbetreuer auf die Beratung einlässt.

„Unser Mandant hatte sich intensiv mit dem Bankbetreuer nicht nur über die Anlage selbst ausgetauscht, sondern auch darüber, ob die Produkte für ihn geeignet sind. In solch einem Fall ist der schmale Grat zwischen Beratung und reiner Produktinformation klar überschritten“, sagt Frank Marzillier von der Münchner Kanzlei Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner, die das Urteil erstritten hat. „Eine Bank darf nicht sagen, sie biete keine Beratung und offeriert sie de facto doch.“

*Name von der Redaktion geändert

EM-TV

Wirtschaftswoche und Euro am Sonntag

EM-TV: Die Chancen steigen

Neuen Schwung in Schadensersatzklagen gegen Vorstände von Neuer-Markt-Unternehmen bringt das Oberlandesgericht München.
RAin Stelzer: „Damit ist erstmals ein Erfolg in Sachen EM-TV in greifbare Nähe gerückt“.
„Jetzt können in wenigen Monaten zu EM-TV Urteile folgen“, so RA Dr. Meier.

Denarius / Ergon

Anlageschutzbrief
Denarius/Ergon
Nach Auskunft von Frau RAin Volaric von der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, München, wurde den Anlegern der Denarius Finance and Investment Inc. sowie der ERGON GmbH Entschädigung zuteil.
Es konnte die Einstandspflicht nach § 4 Abs. 3 ESAEG nachgewiesen werden, obwohl zunächst der hinreichende Bezug zum deutschen Rechtsraum negiert wurde. Geschädigte Anleger haben nunmehr ihren Schaden bis zur Höhe von Euro 20.000,00 ersetzt erhalten…
Beträge über Euro 20.000,00 hinaus können weiterhin im Wege der zivilrechtlichen Geltendmachung des Schadens beansprucht werden.
Es liegen bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren gegen Verantwortliche vor.

Credit Suisse

Sonntagszeitung, CH
Wegen SAir: Klage gegen Credit Suisse
Angeblich unrichtige Behauptungen in Emissionsprospekt.

Zürich/Frankfurt – Neues Ungemach für die Credit Suisse:
In Frankfurt wurde gegen Credit Suisse First Boston (CSFB) eine Klage wegen Prospekthaftung eingereicht.
Der Vorwurf: Unvollständige und unrichtige Informationen in einem Prospekt für eine Obligation von SAirGroup Finance.

Anmerkung: Auf der Gläubigerversammlung vom 26. Juni 2002 wurde RA Dr. Werner A. Meier in den Gläubigerausschuss der SAirGroup gewählt.