Exzellente Aussichten für die ca. 1.000 Mandanten gegen Deutsche Telekom AG

Aufgrund der Entscheidung des OLG Frankfurt haben die ca. 1.000 Mandanten der Kanzlei in dieser Sache beste Aussichten, ihre Verluste egalisieren zu können.
Das Gericht folgte hierbei der Vorgabe des Bundesgerichtshofs, welcher auf einen Prospektfehler erkannte.
Da der Prospekt unrichtig war, ergibt sich zwanglos die Pflicht der Deutschen Telekom AG, Schadenersatz leisten zu müssen.

Wenngleich das Verfahren überaus lange läuft, so sind nunmehr doch die Weichen gestellt, dass Gerechtigkeit walte.

Einigung in Schadenersatzverfahren gegenüber einem US-Konzern

Die Kanzlei MMG vertrat die Interessen in Höhe einiger Millionen Euro für eine niedrige zweistellige Anzahl von Mandanten gegenüber einem US-Konzern.
Nach durchwegs erfolgreichem Vorgehen in erster Instanz wurde hinsichtlich aller Schadenersatzforderungen eine generelle Einigung gefunden.

Einigung in Schadenersatzverfahren

Die Kanzlei wurde mit der Geltendmachung der Interessen einiger hundert Mandanten gegenüber einem angelsächsischen Konzern betraut.
Nachdem die Gerichte deutlich zu erkennen gaben, es werde Schadenersatz bezahlt werden müssen, wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden.

Obsiegen gegen Credit Suisse AG

Die Kanzlei MMG hat einen Komplex mit Schadenersatzforderung gegen die Credit Suisse AG aufgrund deren Beteiligung am System Plenum abgeschlossen.
Soweit in den Fälle ein Vorgehen bis zum Bundesgerichtshof erforderlich war, obsiegten die Kläger vollumfänglich.

Verfahren gegen Falcon Asset GmbH

Verfahren gegen Falcon Asset GmbH, nunmehr DOMOPROTECT GmbH und deren Geschäftführer Andreas Rüther.

Vermittlerurgestein Andreas Rüther und dessen neue Gesellschaft waren wieder am Markt für Warentermingeschäfte aktiv.
In Zusammenarbeit mit der Sectator GmbH wurden in gewohnter Manier Geschäfte mit weit überhöhten Gebühren vermittelt.
Die Düsseldorfer Gerichte und der Bundesgerichtshof erkannten auch bei der früheren Gesellschaft Berrin Lord GmbH auf das Vorliegen eines sittenwidrigen Modells.

Das Landgericht Düsseldorf wird im Frühjahr 2017 über die Gewährung von Schadenersatz entscheiden.

Für Fragen steht Frau RA Volaric-Huppert zur Verfügung.

Einigung in Schadenersatzverfahren US-Konzern

Die Kanzlei MMG vertrat die Interessen in Höhe einiger Millionen Euro für eine niedrige zweistellige Anzahl von Mandanten gegenüber einem US-Konzern.
Nach teilweise erfolgreichem Vorgehen in erster Instanz wurde hinsichtlich aller Schadenersatzforderungen eine generelle Einigung gefunden.

Einigung in Schadenersatzverfahren gegenüber kanadischen Konzern

Die Kanzlei MMG vertrat die Interessen in Höhe einiger Millionen Euro für eine niedrige zweistellige Anzahl von Mandanten gegenüber einem kanadischen Konzern.
Nach durchwegs erfolgreichem Vorgehen in erster Instanz wurde hinsichtlich aller Schadenersatzforderungen eine generelle Einigung gefunden.

Einigung in Schadenersatzverfahren US-Konzern

Die Kanzlei machte für drei Dutzend Mandanten Schadenersatzforderungen gegenüber einem US-Konzern im Umfang einiger Millionen Euro geltend.
Die Parteien konnten zu einer Einigung gelangen, die mittlerweile vollzogen ist.

Auskunft der Pressestelle des Bundesgerichtshofs

Nach Auskunft der Pressestelle des Bundesgerichtshofs wird der Bankensenat am 01. Dezember 2015 in einem Streit um die treuwidrige Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts zu entscheiden
haben, Az. XI ZR 180/15.

Wir werden weiter berichten.

Urteil des Bundesgerichtshof für Fonds

Kanzlei MMG weist auf ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshof für Fonds hin.
Die Treuepflicht im Gesellschaftsvertrag wird mit Urteil vom 09. Juni 2015, Az. II ZR 420/13, konkretisiert.

Für weitere Information steht RA Dr. Werner A. Meier zur Verfügung.