Plenum Investments AG und Liechtensteinische Landesbank Schadenersatz
Zwei Anleger, die den Plenum Focus Hedge 125 gezeichnet haben, erhielten vom Oberlandesgericht München vollständigen Schadenersatz zugesprochen, Az. 5 U 4255/09 und Az. 5 U 4254/09.
Die Verurteilungen beruhen auf Unerlaubter Handlung wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz, § 823 Abs. 2 BGB, § 32 KWG.
Auch die beteiligten Banken wie etwa die Liechtensteinische Landesbank wurden verurteilt.
Die Nichtzulassungsbeschwerden der Beklagten zum VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatten keinen Erfolg.