Unsere Kompetenz im Börsenrecht:
In unverantwortlicher und sorgloser Weise werden seit Jahren Junk-Unternehmen zur Notizaufnahme an den Börsen zugelassen.
Die Kollaps des Neuen Marktes und das Fiasko des First Quotation Boards sind prominente Beispiel für ein systematisches Versagen der verantwortlichen Stellen.
Allein dem hartnäckigen Nachsetzen der Justiz ist es zu verdanken, dass nicht noch wesentlich mehr Anleger geschädigt werden.
Bereits die Aufsichtsbehörde BAFin schreibt, dass die Deutsche Börse AG einem Betrugsunternehmen „eine größe Bühne“ bot.
Die Deutsche Börse AG etwa nahm die schwedische Trig Social Media AB, ein Unternehmen quasi ohne Umsatz, mit einer Marktkapitalisierung von über einer Milliarde Euro zur Notiz auf.
Erwägungen jenseits des eigenen Gebühreninteresses wurden offenkundig nicht angestellt.
Über 100 Geschädigte der Deutsche Börse AG haben vor dem LG Düsseldorf bereits begonnen, die Börse klagweise zur Rechenschaft zu ziehen.
Weiter Fallkomplexe gegen die Euronext und andere Börsen sind vorbereitet und werden sukzessive zum Auslauf gebracht.
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Unsere Kompetenz im Gesellschaftsrecht:
Zusammen mit Partnern aus der Wirtschaft führt die Kanzlei regelmäßig Seminare durch.
Die praktischen Ergebnisse unserer Tätigkeit werden Unternehmern und Unternehmensgründern in der Form von firmenrechtlichen oder lizenzrechtlichen Seminaren zur Verfügung gestellt. Ferner stellen wir unsere Erfahrung Studierenden zur Verfügung.
Wir beraten gerne über Gründung, essentielle Verträge der Gesellschaft, Gesellschafterwechsel et cetera.
Sowohl der deutsche als auch der europäische Gesetzgeber haben die Möglichkeiten enorm erweitert und deutlich bereichert.
Es steht daher eine beachtliche Anzahl an Formen zur Verfügung, deren Vorzüge und Beschränkungen gegeneinander abgewogen werden können.
Mit unseren Partnerkanzleien in Europa und in den USA können wir bei Gründungen und nötigen Änderungen in zahlreichen Staaten behilflich sein.
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Unsere Kompetenz im Anlegerschutz:
Die Kanzlei hilft bei der Rückführung veruntreuten Kundengeldes aus dem grauen Kapitalmarkt sowie inbsbesondere bei Schadenersatzklagen gegen US-Institute.
Wir prozessieren derzeit für Mandanten in Deutschland, den USA, in der Schweiz und in Frankreich.
Aufgrund erfolgreicher Klagen und Verfahren unserer Mandanten gelang es, seit 20 Jahren veruntreute Kapitalien zurückzuführen. Erst in diesem Jahr konnten Mandanten in einem schnellen Verfahren noch Verluste ausgleichen, die bis in das Jahr 1992 zurückreichen.
Wir konnten unseren Mandanten vor Börsenschiedsgerichten in den USA mit singulären Fällen helfen.
Aber auch breiter angelegte Verfahren wie die Vertretung der ca. 1.000 Anleger gegen die Deutsche Telekom AG konnten unlängst mit einem schönen Erfolg vor dem OLG Frankfurt versehen werden.
Eine ganze Reihe von größeren Komplexen gegen amerikanische Banken endete in Schadenersatzzahlungen zugunsten unserer Mandanten.
Eine Liste mit einer Auswahl der Unternehmen, gegen die unsere Mandanten erfolgreich vorgingen und derbezüglich keine Stillschweigensvereinbarung vorliegt, finden Sie unter der Rubrik Urteile.
Unsere Kompetenz im Kartellrecht:
Die Kanzlei konnte in zahlreichen Schadenersatzverfahren Mandanten helfen.
Die ohnehin bereits günstige Rechtslage wird durch eine Gesetzesnovelle nochmals zu Gunsten der Geschädigten verbessert.
Der große Vorteil bei Kartellklagen besteht insbesondere darin, dass aufgrund einer Gesamtschuldnerschaft aller Kartellanten der Gegner ausgewählt werden kann, gegen den das Verfahren zu richten ist.
Dies ist etwa dann günstig, wenn inländische und ausländische Gegner vorliegen oder eine langjährige Geschäftsbeziehung nicht durch ein Klageverfahren belastet werden möge.
Aufgrund günstiger Hemmungstatbestände können auch lange zurück liegende Verfahren aufgriffen werden.
Hier ist eine Auswahl unlängst abgeschlossener Schadenersatzverfahren:
Januar 2016 Einigung in Schadenersatzverfahren
Die Kanzlei vertrat die Interessen in Höhe einiger Millionen Euro für eine niedrige zweistellige Anzahl von Mandanten gegenüber einem US-Konzern.
Nach teilweise erfolgreichem Vorgehen in erster Instanz wurde hinsichtlich aller Schadenersatzforderungen eine generelle Einigung gefunden.
Es wurde Stillschweigen über die Beteiligten vereinbart.
Dezember 2015 Einigung in Schadenersatzverfahren
Die Kanzlei vertrat die Interessen in Höhe einiger Millionen Euro für eine niedrige zweistellige Anzahl von Mandanten gegenüber einem kanadischen Konzern.
Nach durchwegs erfolgreichem Vorgehen in erster Instanz wurde hinsichtlich aller Schadenersatzforderungen eine generelle Einigung gefunden. Es wurde Stillschweigen über die Beteiligten vereinbart.
Januar 2012 Einigung in Schadenersatzverfahren
Die Kanzlei vertrat die Interessen einer dreistelligen Anzahl von Kunden gegenüber einem US-Konzern. Hinsichtlich der teilweise rechtshängigen Schadenersatzforderungen wurde eine generelle Einigung gefunden. Es wurde Stillschweigen über die Beteiligten vereinbart.
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Unsere Kompetenz in der Insolvenzberatung:
Gerne unterstützen wir Sie bei speziellen insolvenzrechtlichen Fragestellungen, etwa bei der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle,
bei unberechtigen Anfechtungen durch Insolvenzverwalter, bei der Realisierung von Sicherungsrechten im Insolvenzverfahren, bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Geschäftsführer insolventer Gesellschaften sowie bei Fragen zur Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.