Plenum Investments AG und Liechtensteinische Landesbank Schadenersatz

Zwei Anleger, die den Plenum Focus Hedge 125 gezeichnet haben, erhielten vom Oberlandesgericht München vollständigen Schadenersatz zugesprochen, Az. 5 U 4255/09 und Az. 5 U 4254/09.

Die Verurteilungen beruhen auf Unerlaubter Handlung wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz, § 823 Abs. 2 BGB, § 32 KWG.
Auch die beteiligten Banken wie etwa die Liechtensteinische Landesbank wurden verurteilt.
Die Nichtzulassungsbeschwerden der Beklagten zum VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatten keinen Erfolg.

Hauck & Aufhäuser: Kein Prospekt

Das Bankhaus Hauck und Aufhäuser, Luxemburg, ist ebenso wie die Gesellschaft für Börsenkommunikation auf Schadenersatz verklagt. Die Klage macht deliktische Tatbestände geltend.
Im Laufe des Prozesses konnte die Hauck und Aufhäuser für die Zulassung und Veröffentlichung des Wertpapierprospekts keinerlei Unterlagen beibringen.
Das Chaos hat ein erstaunliches Ausmaß. Der Prozess dauert an.

Wir werden vom Ergebnis berichten.

Klageerhebung gegen Deutsche Börse AG aufgrund fehlerhaft Listung von (Un-)Wertpapieren

Die Kanzlei macht für über 100 Mandanten Schadenersatz gegen die Deutsche Börse AG aufgrund der missbräuchlichen Notierungsaufnahme der Trig Social Media AB geltend

Die Deutsche Börse AG hat diese (Un-)Wertpapiere zur Notiz am General Standard zugelassen, obwohl diese Gesellschaft lediglich ein Kapital von ca. 70.000 Euro und nahezu keinen Umsatz aufwies und auch nahezu keine Kunden hatte.

Gleichwohl verstand sich die Börse dazu, Papiere im Nennwert von 0,0002 Euro zur Erstnotiz von über 3,00 Euro zuzulassen.
Das ist das 15.000-fache des Nennwerts und ergibt eine Marktkapitalisierung von 1.100.000.000 Euro.

Die BAFin führt in Ihrem Untersuchungsbericht denn auch aus, dass die Deutsche Börse AG,

den Verdächtigen bei der Notierungsaufnahme eine große Bühne

bot.

Es wundert nicht, dass die BAFin erkennt,

dass der gesamte Börsengang inklusive Wertpapierprospekt nicht auf einer belastbaren Bewertungsgrundlage beruhte.

Eigene Mitarbeiter der Deutsche Börse AG notierten auf den Prospekt

„Oh je!“ [bezüglich Einreichung des Jahresberichts 2012]
„Oh je, oh je!“ [bezüglich der Steuer- und Abgabenpflichtigkeit 2013]
„oh jemine!“

Gleichwohl sah sich die Deutsche Börse AG nicht gehindert, Hilfestellung zu geben, dass Anleger mit diesen Papieren betrogen werden.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt bereits.

Die Deutsche Börse AG hat sich vor dem Landgericht Düsseldorf zu verantworten.

Weitere Verfahren, die andere Aktien betreffen, sind in der Vorbereitung.

Gute Aussichten für Mandanten im LKW-Kartell

Die Kanzlei MMG macht Ansprüche gegen Beteiligte des LKW-Kartells geltend

Sie vertritt zahlreiche Erwerber von LKW, die zwischen 1997 und 2011 ein Fahrzeug von Daimler, Iveco, DAF, MAN, Volvo/Renault oder Scania gekauft haben; die Erwerber haben Anspruch auf Schadenersatz.

Am 19.07.2016 hat die EU-Kommission festgestellt, dass die LKW-Hersteller illegale Preisabsprachen zu Lasten ihrer Kunden getroffen haben und hat eine Rekordbuße von 2,93 Milliarden Euro verhängt.
Dadurch, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass die betroffenen Fahrzeughersteller ein illegales Kartell gebildet haben, ergeben sich für deren Kunden Ansprüche.
Wer im fraglichen Zeitraum einen LKW über 6 Tonnen gekauft oder geleast hat, dem stehen zwischen 10 und 20% des Kaufpreises bzw. der gezahlten Leasingraten zu.
Wir arbeiten in diesem Bereich mit inländischen und ausländischen Partnern zusammen.

Exzellente Aussichten für die ca. 1.000 Mandanten gegen Deutsche Telekom AG

Aufgrund der Entscheidung des OLG Frankfurt haben die ca. 1.000 Mandanten der Kanzlei in dieser Sache beste Aussichten, ihre Verluste egalisieren zu können.
Das Gericht folgte hierbei der Vorgabe des Bundesgerichtshofs, welcher auf einen Prospektfehler erkannte.
Da der Prospekt unrichtig war, ergibt sich zwanglos die Pflicht der Deutschen Telekom AG, Schadenersatz leisten zu müssen.

Wenngleich das Verfahren überaus lange läuft, so sind nunmehr doch die Weichen gestellt, dass Gerechtigkeit walte.

Einigung in Schadenersatzverfahren gegenüber einem US-Konzern

Die Kanzlei MMG vertrat die Interessen in Höhe einiger Millionen Euro für eine niedrige zweistellige Anzahl von Mandanten gegenüber einem US-Konzern.
Nach durchwegs erfolgreichem Vorgehen in erster Instanz wurde hinsichtlich aller Schadenersatzforderungen eine generelle Einigung gefunden.

Einigung in Schadenersatzverfahren

Die Kanzlei wurde mit der Geltendmachung der Interessen einiger hundert Mandanten gegenüber einem angelsächsischen Konzern betraut.
Nachdem die Gerichte deutlich zu erkennen gaben, es werde Schadenersatz bezahlt werden müssen, wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden.

Obsiegen gegen Credit Suisse AG

Die Kanzlei MMG hat einen Komplex mit Schadenersatzforderung gegen die Credit Suisse AG aufgrund deren Beteiligung am System Plenum abgeschlossen.
Soweit in den Fälle ein Vorgehen bis zum Bundesgerichtshof erforderlich war, obsiegten die Kläger vollumfänglich.

Einigung in Schadenersatzverfahren US-Konzern

Die Kanzlei MMG vertrat die Interessen in Höhe einiger Millionen Euro für eine niedrige zweistellige Anzahl von Mandanten gegenüber einem US-Konzern.
Nach teilweise erfolgreichem Vorgehen in erster Instanz wurde hinsichtlich aller Schadenersatzforderungen eine generelle Einigung gefunden.

Einigung in Schadenersatzverfahren gegenüber kanadischen Konzern

Die Kanzlei MMG vertrat die Interessen in Höhe einiger Millionen Euro für eine niedrige zweistellige Anzahl von Mandanten gegenüber einem kanadischen Konzern.
Nach durchwegs erfolgreichem Vorgehen in erster Instanz wurde hinsichtlich aller Schadenersatzforderungen eine generelle Einigung gefunden.