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Deutsche Telekom-Klage

Nach dem Absturz der Telekom-Aktie kämpfen immer mehr enttäuschte Anleger um Schadensersatz Der Münchner Anwalt Dr. Werner A. Meier vertritt über 100 Telekom-Aktionäre, die sich betrogen fühlen. Die meisten haben zwar nur einige tausend Euro verloren. Doch bei vielen ist das alles, was sie gespart haben. Der Prospekt für die Börsenzulassung der Telekom ist unvollständig.
Wenn Angaben fehlen, sind die Aktionäre berechtigt, ihre Anteilscheine zurückzugeben.

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Für T-Aktionäre, die auf Prospekthaftung klagen wollen, sind zwei Fristen wichtig. Erstens müssen sie innerhalb der ersten drei Jahre nach Erscheinen des Emissionsprospekts einen möglichen Fehler finden. Zweitens müssen sie dann innerhalb von sechs Monaten klagen. Entscheidend ist nun, ob die Richter die Ad-hoc-Meldung der Telekom vom Februar 2001 als Kenntnis eine Prospektfehlers werten oder nicht. Dem Wortlaut hat die Telekom in der Meldung lediglich eine „Wertberichtigung ihrer Immobilien“ zugegeben. „Für mich ist das erst ein Verdacht“, sagt der RA Dr. Werner A. Meier, der zahlreiche T-Aktionäre der Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK) vertritt.