Prozessfinanziertes Vorgehen gegen Bayer AG

Wir vertreten viele Mandanten in diesem Komplex und können eine Prozessfinanzierung für das Vorgehen anbieten.

Nachdem das LG Köln, Az. 22 O 251/20, mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 den Weg für ein Musterverfahren nach dem KapMuG eröffnet hat, ist nunmehr endlich der Weg frei, die Schäden, die aus der Übernahme von Monsanto entstanden, zielführend gerichtlich geltend zu machen.

Anleger, die von 2016 bis 2019 bei der Bayer AG investiert haben, sei dies in Aktien, Schuldverschreibungen oder Derivate, sollten sich dem Musterverfahren nach dem KapMuG anschließen, für das das LG Köln mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 den Weg freigemacht hat.

Gegenstand sind die falschen bzw. unvollständigen Kapitalmarktinformation, die Bayer im Zusammenhang mit der Übernahme von Monsanto veröffentlichte bzw. unterließ, dies zu tun.

Es wird nunmehr das übergeordnete Gericht, hier das Oberlandesgericht Köln, ein Verfahren durchführen. Inhalt des Verfahrens ist, ob Bayer pflichtwidrig nicht über Risiken informiert hat.
Ist dies der Fall, sind die Verluste vollständig zu ersetzen.

Interview mit Dr. Meier im nebenwerte-magazin.com zum Thema Bayer (16.12.2021)

Interview mit Dr. Meier im nebenwerte-magazin.com zum Thema Bayer (19.12.2021)