Medizinrecht

Für Versicherte einer Privaten Krankenversicherung gibt es ein interessantes neues Urteil.


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat rechtskräftig entschieden, dass die Kosten einer Lasik-Operation als medizinisch notwendig anzusehen und daher von der Privaten Krankenversicherung zu erstatten sind.

Dies gilt auch dann, wenn die die Möglichkeit bestanden hätte, die Fehlsichtigkeit des Versicherungsnehmers durch eine Brille oder Kontaktlinse zu kompensieren, weil Brillen und Kontaktlinsen lediglich Hilfsmittel sind, mit denen körperliche Defekte über einen längeren Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Entscheidung bietet sehr gute Möglichkeiten für eine erfolgreiche Rechtsverfolgung, da von anderen, ungünstigen Urteilen anderer Gerichte abgewichen wird.