Pflanzenschutzkartell

Die Kanzlei hat bereits Klagen zum LG Dortmund, 8. Zivilkammer, ausgebracht und ist damit befasst, weitere Klagen einzureichen.

Einer der größten deutschen Prozessfinanzierer unterstützt das Vorgehen unserer Mandanten.

Neben dem sogenannten „LKW-Kartell“ sind wir auch im „Pflanzenschutzkartell“ intensiv damit befasst, Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten zu realisieren.

Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 154,6 Mio EURO gegen sieben Großhändler verhängt. Die Wettbewerbshüter aus Berlin sahen es als erwiesen an, dass mehrere Unternehmen in den Jahren 1998 bis 2015 die Preise von Pflanzenschutzmitteln in wettbewerbswidriger Weise abgestimmt haben.

Pflanzenschutzkartell – dabei handelt es sich um:

  • Agravis Raiffeisen AG, Hannover/Münster
  • AGRO Agrargroßhandel GmbH & Co KG, Holdorf
  • BayWa AG, München
  • BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co KG, Kiel
  • Getreide AG, Hamburg
  • Raiffeisen Waren GmbH, Kassel
  • ZG Raiffeisen eG, Karlsruhe

Die höchsten Strafen sollen die BayWa und die Agravis zahlen mit EURO 68,6 Mio bzw. EURO 43,6 Mio.

Mit der Ausnahme der ZG Raiffeisen eG haben alle Kartellanten den von der Behörde ermittelten Sachverhalt anerkannt und einer Verfahrensbeendigung gegen Zahlung einer Geldbuße zugestimmt.

Die Haftung der Unternehmen ist damit grundsätzlich erwiesen.

Betroffene Landwirte, die im Zeitraum von 2005 bis 2016 Pflanzenschutzmittel über die genannten Unternehmen erworben haben, können daher Schadensersatzansprüche hinsichtlich der überhöhten Preise geltend machen. Nachdem pro Hektar und Jahr Pflanzenschutzmittel mit Kosten von ca. EURO 150,- bis EURO 200,- verwendet werden, können im genannten Zeitraum Schäden im 5- bis 6-stelligen EURO-Bereich aufgelaufen sein.

Gerne sind wir bereit, Sie darüber zu informieren, ob und wie Ansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können.

Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH