Schlagwortarchiv für: Anlegerschutz

Becker & Kronast

Börse Online

Teures Zocken
Saftige Gebühren verlangt die in Düsseldorf ansässige Becker & Kronast Finanzdienstleistungen GmbH.
Dass bei derartig hohen Gebühren Gewinne nahezu unmöglich sind, bekamen berreits einige Anleger zu spüren.
Die Münchner Anwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier vertritt geschädigte Investoren.

Einigung in Schadenersatzverfahren

Die Kanzlei wurde mit der Geltendmachung der Interessen einiger hundert Mandanten gegenüber einem angelsächsischen Konzern betraut.
Nachdem die Gerichte deutlich zu erkennen gaben, es werde Schadenersatz bezahlt werden müssen, wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden.

Denarius / Ergon

Anlageschutzbrief
Denarius/Ergon
Nach Auskunft von Frau RAin Volaric von der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, München, wurde den Anlegern der Denarius Finance and Investment Inc. sowie der ERGON GmbH Entschädigung zuteil.
Es konnte die Einstandspflicht nach § 4 Abs. 3 ESAEG nachgewiesen werden, obwohl zunächst der hinreichende Bezug zum deutschen Rechtsraum negiert wurde. Geschädigte Anleger haben nunmehr ihren Schaden bis zur Höhe von Euro 20.000,00 ersetzt erhalten…
Beträge über Euro 20.000,00 hinaus können weiterhin im Wege der zivilrechtlichen Geltendmachung des Schadens beansprucht werden.
Es liegen bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren gegen Verantwortliche vor.

Credit Suisse

Sonntagszeitung, CH
Wegen SAir: Klage gegen Credit Suisse
Angeblich unrichtige Behauptungen in Emissionsprospekt.

Zürich/Frankfurt – Neues Ungemach für die Credit Suisse:
In Frankfurt wurde gegen Credit Suisse First Boston (CSFB) eine Klage wegen Prospekthaftung eingereicht.
Der Vorwurf: Unvollständige und unrichtige Informationen in einem Prospekt für eine Obligation von SAirGroup Finance.

Anmerkung: Auf der Gläubigerversammlung vom 26. Juni 2002 wurde RA Dr. Werner A. Meier in den Gläubigerausschuss der SAirGroup gewählt.