Medizinrecht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat rechtskräftig entschieden, dass die Kosten einer Lasik-Operation als medizinisch notwendig anzusehen und daher von der Privaten Krankenversicherung zu erstatten sind.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat rechtskräftig entschieden, dass die Kosten einer Lasik-Operation als medizinisch notwendig anzusehen und daher von der Privaten Krankenversicherung zu erstatten sind.
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