Plenum Investments AG und Liechtensteinische Landesbank Schadenersatz

Zwei Anleger, die den Plenum Focus Hedge 125 gezeichnet haben, erhielten vom Oberlandesgericht München vollständigen Schadenersatz zugesprochen, Az. 5 U 4255/09 und Az. 5 U 4254/09.

Die Verurteilungen beruhen auf Unerlaubter Handlung wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz, § 823 Abs. 2 BGB, § 32 KWG.
Auch die beteiligten Banken wie etwa die Liechtensteinische Landesbank wurden verurteilt.
Die Nichtzulassungsbeschwerden der Beklagten zum VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatten keinen Erfolg.

Invest Energy Holding: Hoffnung für Anleger

Anleger der Invest Energy Holding AG dürfen Hoffnung schöpfen. Nachdem die Schweizerische Finanzmarktaufsicht die Liquidation über das Unternehmen verfügt hat und Herrn RA Urs Lichtsteiner zur Durchführung derselben eingesetzt hat, ist es dem Liquidator mithilfe der hiesigen Kanzlei gelungen, vor dem Kammergericht Berlin zu obsiegen.
Der Geschäftsführer verstand sich dazu, sich für die Villa der Gesellschaft ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einzuräumen. Zu Unrecht, befand das Kammergericht.

Gegen den Geschäftsführer, Gerd Neuen, beginnt der Strafprozess im Jahr 2017.

Hauck & Aufhäuser: Kein Prospekt

Das Bankhaus Hauck und Aufhäuser, Luxemburg, ist ebenso wie die Gesellschaft für Börsenkommunikation auf Schadenersatz verklagt. Die Klage macht deliktische Tatbestände geltend.
Im Laufe des Prozesses konnte die Hauck und Aufhäuser für die Zulassung und Veröffentlichung des Wertpapierprospekts keinerlei Unterlagen beibringen.
Das Chaos hat ein erstaunliches Ausmaß. Der Prozess dauert an.

Wir werden vom Ergebnis berichten.

VW: Musterverfahren

Das Musterverfahren gegen die Volkswagen AG läuft vor dem Oberlandesgericht Braunschweig, dort 3. Zivilsenat.
Es trägt das Aktenzeichen 3 Kap 1/16.

Die Klagen der geschädigten Aktionäre wurden zum Landgericht Braunschweig eingereicht und diese nach Vorliegen der Voraussetzungen mittels Vorlagebeschluss vom 05. August 2016 zum Oberlandesgericht Braunschweig ausgesetzt, Aktenzeichen 5 OH 62/16.

Das Oberlandesgericht Braunschweig wird voraussichtlich im Laufe des ersten Quartal 2016 aus den gesamten Klägern einen Musterkläger benennen. Die Parteien können sich hierzu äußern.

Nach Auswahl des Musterklägers durch das Oberlandesgericht wird das Musterverfahren gemäß § 10 Abs. 1 KapMuG im Klageregister öffentlich bekannt gemacht.
Dieses kann von jedermann unentgeltlich im Internet eingesehen werden, bundesanzeiger.de

Wir werden weiter berichten.

Bio Block Kraft GmbH und Sunrise Energy GmbH

Die Bio Block Kraft GmbH und die Sunrise Energy GmbH werden von Herrn Andreas Brandl vertreten und sind Teil des sogenannten „Neckermann“-Komplexes.

Zahlreiche Anleger gewährten den Gesellschaften sogenannte Nachrangdarlehen.
Das Geld der Anleger sollte von der Bio Block Kraft GmbH u. a. in Blockheizkraftwerke investiert werden. Die Sunrise Energy GmbH versprach, das Geld in Solaranlagen oder andere Kraftwerke im Bereich erneuerbarer Energien zu investieren.

Zum Leidwesen der Anleger blieben die vereinbarten Zinszahlungen und Darlehensrückzahlungen nahezu sämtlich aus.
In der umfassenden Wirtschaftsstrafsache laufen derzeit noch die Ermittlungen.

Die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner macht derzeit zivilrechtliche Ansprüche zahlreicher Anleger gegenüber den Gesellschaften geltend.

Für Fragen steht Frau RAin Roeder-Bussink zur Verfügung.

Klageerhebung gegen Deutsche Börse AG aufgrund fehlerhaft Listung von (Un-)Wertpapieren

Die Kanzlei macht für über 100 Mandanten Schadenersatz gegen die Deutsche Börse AG aufgrund der missbräuchlichen Notierungsaufnahme der Trig Social Media AB geltend

Die Deutsche Börse AG hat diese (Un-)Wertpapiere zur Notiz am General Standard zugelassen, obwohl diese Gesellschaft lediglich ein Kapital von ca. 70.000 Euro und nahezu keinen Umsatz aufwies und auch nahezu keine Kunden hatte.

Gleichwohl verstand sich die Börse dazu, Papiere im Nennwert von 0,0002 Euro zur Erstnotiz von über 3,00 Euro zuzulassen.
Das ist das 15.000-fache des Nennwerts und ergibt eine Marktkapitalisierung von 1.100.000.000 Euro.

Die BAFin führt in Ihrem Untersuchungsbericht denn auch aus, dass die Deutsche Börse AG,

den Verdächtigen bei der Notierungsaufnahme eine große Bühne

bot.

Es wundert nicht, dass die BAFin erkennt,

dass der gesamte Börsengang inklusive Wertpapierprospekt nicht auf einer belastbaren Bewertungsgrundlage beruhte.

Eigene Mitarbeiter der Deutsche Börse AG notierten auf den Prospekt

„Oh je!“ [bezüglich Einreichung des Jahresberichts 2012]
„Oh je, oh je!“ [bezüglich der Steuer- und Abgabenpflichtigkeit 2013]
„oh jemine!“

Gleichwohl sah sich die Deutsche Börse AG nicht gehindert, Hilfestellung zu geben, dass Anleger mit diesen Papieren betrogen werden.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt bereits.

Die Deutsche Börse AG hat sich vor dem Landgericht Düsseldorf zu verantworten.

Weitere Verfahren, die andere Aktien betreffen, sind in der Vorbereitung.

Gute Aussichten für Mandanten im LKW-Kartell

Die Kanzlei MMG macht Ansprüche gegen Beteiligte des LKW-Kartells geltend

Sie vertritt zahlreiche Erwerber von LKW, die zwischen 1997 und 2011 ein Fahrzeug von Daimler, Iveco, DAF, MAN, Volvo/Renault oder Scania gekauft haben; die Erwerber haben Anspruch auf Schadenersatz.

Am 19.07.2016 hat die EU-Kommission festgestellt, dass die LKW-Hersteller illegale Preisabsprachen zu Lasten ihrer Kunden getroffen haben und hat eine Rekordbuße von 2,93 Milliarden Euro verhängt.
Dadurch, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass die betroffenen Fahrzeughersteller ein illegales Kartell gebildet haben, ergeben sich für deren Kunden Ansprüche.
Wer im fraglichen Zeitraum einen LKW über 6 Tonnen gekauft oder geleast hat, dem stehen zwischen 10 und 20% des Kaufpreises bzw. der gezahlten Leasingraten zu.
Wir arbeiten in diesem Bereich mit inländischen und ausländischen Partnern zusammen.

Exzellente Aussichten für die ca. 1.000 Mandanten gegen Deutsche Telekom AG

Aufgrund der Entscheidung des OLG Frankfurt haben die ca. 1.000 Mandanten der Kanzlei in dieser Sache beste Aussichten, ihre Verluste egalisieren zu können.
Das Gericht folgte hierbei der Vorgabe des Bundesgerichtshofs, welcher auf einen Prospektfehler erkannte.
Da der Prospekt unrichtig war, ergibt sich zwanglos die Pflicht der Deutschen Telekom AG, Schadenersatz leisten zu müssen.

Wenngleich das Verfahren überaus lange läuft, so sind nunmehr doch die Weichen gestellt, dass Gerechtigkeit walte.

Verfahren gegen Falcon Asset GmbH

Verfahren gegen Falcon Asset GmbH, nunmehr DOMOPROTECT GmbH und deren Geschäftführer Andreas Rüther.

Vermittlerurgestein Andreas Rüther und dessen neue Gesellschaft waren wieder am Markt für Warentermingeschäfte aktiv.
In Zusammenarbeit mit der Sectator GmbH wurden in gewohnter Manier Geschäfte mit weit überhöhten Gebühren vermittelt.
Die Düsseldorfer Gerichte und der Bundesgerichtshof erkannten auch bei der früheren Gesellschaft Berrin Lord GmbH auf das Vorliegen eines sittenwidrigen Modells.

Das Landgericht Düsseldorf wird im Frühjahr 2017 über die Gewährung von Schadenersatz entscheiden.

Für Fragen steht Frau RA Volaric-Huppert zur Verfügung.