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Hauck & Aufhäuser: Kein Prospekt

Das Bankhaus Hauck und Aufhäuser, Luxemburg, ist ebenso wie die Gesellschaft für Börsenkommunikation auf Schadenersatz verklagt. Die Klage macht deliktische Tatbestände geltend.
Im Laufe des Prozesses konnte die Hauck und Aufhäuser für die Zulassung und Veröffentlichung des Wertpapierprospekts keinerlei Unterlagen beibringen.
Das Chaos hat ein erstaunliches Ausmaß. Der Prozess dauert an.

Wir werden vom Ergebnis berichten.