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Süddeutsche Zeitung

Ein Präzedenzfall
Unterdessen bereitet die SdK eine Schadensersatzklage gegen die beiden Ex-Vorstände vor, sie soll in den nächsten Wochen beim Landgericht Augsburg eingereicht werden, andere Klagen sind bereits anhängig. Die Umstände lassen auf Vorsatz schließen, die Vorstände wussten, was sie taten, erläutert Rechtsanwalt Dr. Werner A. Meier von der Münchner Anwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier, der für die SdK gut 100 betroffene Anleger vertritt.

Er spricht von bewusster Irreführung der Kleinanleger und schätzt daher die Erfolgschancen einer Klage relativ hoch ein. Sollte der Prozeß zum Erfolg führen, wäre dies nach seinen Angaben ein Präzedenzfall in Deutschland. Harlos und Häfele müssten den Schaden, der den Anlegern durch die nahezu wertlos gewordenen Aktien entstand, aus ihrem Privatvermögen, das auf dreistellige Millionenbeträge geschätzt wird, wieder gut machen.