Exzellente Aussichten für die ca. 1.000 Mandanten gegen Deutsche Telekom AG
Aufgrund der Entscheidung des OLG Frankfurt haben die ca. 1.000 Mandanten der Kanzlei in dieser Sache beste Aussichten, ihre Verluste egalisieren zu können.
Das Gericht folgte hierbei der Vorgabe des Bundesgerichtshofs, welcher auf einen Prospektfehler erkannte.
Da der Prospekt unrichtig war, ergibt sich zwanglos die Pflicht der Deutschen Telekom AG, Schadenersatz leisten zu müssen.
Wenngleich das Verfahren überaus lange läuft, so sind nunmehr doch die Weichen gestellt, dass Gerechtigkeit walte.