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US-Supreme Court zur Reichweite von Zuständigkeitsklauseln

SUPREME COURT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA

LIGHTFOOT ET AL.

V.

CENDANT MORTGAGE CORP., DBA PHH MORTGAGE, ET AL.

Vorherige Instanz: Berufungsgericht für den 9. Bezirk

Aktenzeichen: 14-1055
Verhandelt am 08. November 2016
Verkündet am 18. Januar 2017

Die Federal National Mortgage Association (Fannie Mae) ist eine Aktiengesellschaft, die auf dem sekundären Hypothekenmarkt tätig ist.
Mit dem Statut hat Fannie Mae die Befugnis, „in jedem zuständigen bundesstaatlichen oder einzelstaatlichen Gericht zu klagen, verklagt zu werden, sich zu beschweren und sich zu verteidigen“, vgl. 12 U. S. § 1723a (a).

Als die Kläger Beverly Ann Hollis-Arrington und ihre Tochtergesellschaft Crystal Lightfoot Klage im Landgericht eingereicht hatten und Mängel bei der Refinanzierung und dem Verkauf ihres Hauses behaupteten, beantragte Fannie Mae, den Fall an Bundesgericht aufgrund dieser Klausel zu verweisen.

Das Bezirksgericht verweigerte einen Verweisung und wies die Klage ab.
Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung unter Berufung auf diese Klausel, vgl. auch American Nat. Roten Kreuzes v. S. G., 505 U. S. 247.

Entscheidungsgründe:

Die Fannie Mae-Klausel gewährt Bundesgerichten keine ausschließliche Zuständigkeit für alle Fälle mit Fannie Mae.

Dieses Gericht hat die Zuständigkeit bereits in fünf Entscheidungen angesprochen.
Drei Klauseln erkannten für die Zuständigkeit – Osborn v. Bank of United States, 9 Weizen. 738; D’Oench, Duhme u. Co. gegen FDIC, 315 U.S. 447; Amerikanische Nat. Rotes Kreuz v. S. G., 505 U. S. 247 – während zwei dies ablehnten – Bank der Vereinigten Staaten v. Deveaux, 5 Cranch 61; Bankers Trust Co. v. Texas & Pacific R. Co., 241 US 295.

Ein zuständiges Gerichtsbarkeit ist ein Gericht, das befugt ist, den Fall, vgl. Black ’s Law Dictionary, S. 431, zu entscheiden…

Daraus folgt, dass ein zuständiges Gericht aufgrund seiner Zuständigkeit den Fall hören darf.
Nach diesem Verständnis wird Fannie Mae Klausel nicht dahingehend zu verstehen sein, dass Bundesgerichte in allen Fällen, in denen Fannie Mae involviert ist, die ausschließliche Zuständigkeit der Staatsgerichte besitzen, sondern nur dann, wenn bereits eine Klage vor Bundesgerichten anhängig ist.

Die Argumentation von Fannie Mae, die Klausel anders zu interpretieren, überzeugt nicht…