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Denarius / Ergon

Anlageschutzbrief
Denarius/Ergon
Nach Auskunft von Frau RAin Volaric von der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, München, wurde den Anlegern der Denarius Finance and Investment Inc. sowie der ERGON GmbH Entschädigung zuteil.
Es konnte die Einstandspflicht nach § 4 Abs. 3 ESAEG nachgewiesen werden, obwohl zunächst der hinreichende Bezug zum deutschen Rechtsraum negiert wurde. Geschädigte Anleger haben nunmehr ihren Schaden bis zur Höhe von Euro 20.000,00 ersetzt erhalten…
Beträge über Euro 20.000,00 hinaus können weiterhin im Wege der zivilrechtlichen Geltendmachung des Schadens beansprucht werden.
Es liegen bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren gegen Verantwortliche vor.