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US Supreme Court zur Auslegung des Bankbetrugsgesetzes

SUPREME COURT DER VEREINIGTEN STAATEN

SHAW

gegen

VEREINIGTE STAATEN

Vorherige Instanz: Berufungsgericht für den 9. Bezirk

Aktenzeichen: 15-5991
Verhandelt am 4. Oktober 2016
Verkündet am 12. Dezember 2016

Der Angeklagte Shaw verwendete TAN-Nummern eines Bankkontos des Bankkunden Hsu, um systematisch Mittel von diesem Konto auf Hsus Konten bei anderen Banken zu leiten, zu denen Shaw wiederum Zugriff hatte. Shaw wurde aufgrund 18 U. S. C. § 1344 (1) verurteilt, wonach es ein Verbrechen darstellt, wenn „wissentlich nach einem System verfahren wird, um ein Finanzinstitut zu betrügen.“

Das 9. Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Entscheidungsgründe:

Unterabschnitt 1 des Bankbetrugsgesetzes verbietet Systeme, um illegal auf Bankguthaben auf einem Kundenkonto zuzugreifen.

Shaws Argumente für seine Behauptung, dass Unterabschnitt (1) nicht für ihn zutreffe, weil er beabsichtige, nur einen Bankkunden – nicht eine Bank – zu betrügen, greifen nicht durch.

Es hatte die Bank Eigentumsrechte an den Bankeinlagen von Hsu: Wenn ein Kunde Einlagen hinterlegt, wird die Bank gewöhnlich der Eigentümer der Guthaben, die der Bank dazu dienen, sie als Darlehen zu verwenden, um Gewinne zu erzielen.

Manchmal sieht der Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank vor, dass der Kunde das Eigentum der Fonds behält und die Bank nur Besitz ergreift; selbst dann hat die Bank ein Eigentumsinteresse an den Fonds, weil ihre Rolle mit der eines Treuhänders zu vergleichen ist.
Daher ist für die Zwecke des Bankbetrugsgesetzes ein Vorgehen, das betrügerisch Geldmittel von einem Bankeinlagenkonto abzweigt, in der Regel auch betrügerisch, um Eigentum von einem „Finanzinstitut“ zu erlangen, zumindest wenn – wie hier – der Beklagte wusste, dass die Bank Einlagen hielt, und der Angeklagte die Bank irreführte, um diese Mittel zu erhalten.

Ferner muss Shaw nicht beabsichtigt haben, der Bank einen finanziellen Schaden zuzufügen, denn das Statut erfordert gemäß der Wendung „ein Schema, um zu betrügen“ weder, dass die Bank endgültigen finanziellen Verlust erlitt, noch dass der Angeklagte einen solchen Verlust verursachen wollte.

Ein möglicher Irrtum Shaws über die relevanten bankrechtlichen Eigentumsrechte ist unerheblich.

Shaw wusste, dass die Bank Hsus Konto führte; Shaw machte falsche Angaben, Shaw glaubte, dass diese falschen Aussagen die Bank dazu veranlassen würden, aus diesem Konto Mittel zu weiterzuleiten, die letztendlich und zu Unrecht Shaw zugute kamen…
Diese Tatsachen reichen aus, um zu zeigen, dass Shaw wusste, dass er ein System errichtete, um die Bank zu betrügen, auch wenn ihm die Feinheiten des bankrechtlichen Eigentumsrechts nicht bekannt waren.

Vgl. Pasquantino gegen USA, 544 U.S. 349, 355-356.